Felssturz Kesselwand
02.06.2005
Im Sektor Arena kam es im Bereich "Zwielicht" vor ca. zwei Wochen
am Fels unterhalb der Routen zu einem Felssturz. Kletterrouten sind
nicht betroffen.
Das Straßenbauamt ließ daraufhin Sanierungs- und Aufräumarbeiten
am Fels und im Hang durchführen, dabei handelt es sich aber um
kleinere Ausräumarbeiten mit leichtem Gerät, und nicht um den
Beginn der Felssicherungsmaßnahmen.
Ob die große, seit längerer Zeit geplante "Felssanierung" an der
Kesselwand im geplanten Umfang stattfindet, ist derzeit wieder
offen. Es gibt Hinweise, dass vielleicht nichts oder deutlich weniger
am Fels unternommen wird. Es ist nicht auszuschließen, dass ein
Umdenken stattgefunden hat und auf großflächige Felszersörungen
im Natura 2000-Gebiet verzichtet werden soll.
(Quelle: AKN Lenningen)
Kesselwand vs. Straßenbauamt
14.06.2004
Das Straßenbauamt Kirchheim signalisiert in einem Schreiben
an den AKN Lenninger-Tal Gesprächsbereitschaft, und prüft derzeit
die mögliche Einbindung des AKN's, und der ihm angeschlossenen
Bergsportverbände, in die geplanten Felssicherungsmaßnahmen.
Neues zur Kesselwand
29.10.2003
Von Behördlicher Seite wurde angeordnet die geplanten Bau-
maßnahmen auf ihre FFH-Verträglichkeit zu prüfen.
Dieses Gutachten wird entscheiden welche Maßnahmen das
Straßenbauamt Kirchheim zur Verkehrssicherung durchführen
kann, und welche nicht.
Laut unseren Informationen soll das FFH-Verträglichkeits-
gutachten seit dem 15.10. bei den zuständigen Behörden vorliegen.
Da die Bergsportverbände kein Einspruchsrecht in der Sache haben,
und demzufolge auch nicht im Verteiler stehen, können wir weder
den Termin bestätigen, noch können wir irgendwelche Angaben
zum Inhalt und dessen mögliche Auswirkungen machen.
Das FFH-Verträglichkeitsgutachten könnte einen Präzedenzfall
darstellen, welcher ungeahnte Auswirkungen auf den Klettersport,
und den Naturschutz, haben könnte.
UK.
Um Euch Möglichkeit für eigene Spekulationen zu geben, hier eine
kleine Zusammenfassung zum Thema FFH und der Verträglichkeit
von Maßnahmen:
Das Naturschutzrecht der Europäischen Union baut im wesentlichen
auf zwei Richtlinien auf: Der Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahre
1979 ( Richtlinie 79/409/EWG) und der Fauna-Flora- Habitat-
Richtlinie aus dem Jahre 1992 (kurz FFH-Richtlinie, Richtlinie
92/43/EWG). Das wesentliche Ziel dieser beiden Richtlinien ist die
Ausweisung und dauerhafte Sicherung eines Netzes von besonderen
Schutzgebieten. Dieses Schutzgebietssystem trägt den Namen
"Natura 2000".
Die Maßnahmen, die aufgrund der FFH-Richtlinie nach Art. 2,
Abs. 2 "getroffen werden sollen, zielen darauf ab, einen günstigen
Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der
wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen".
Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn zumindest
einzelne Faktoren eines Wirkungsgefüges (z.B. biotische und
abiotische Faktoren und deren Wechselwirkungen) derart
beeinflusst werden, dass die Funktionen des Systems gestört
werden oder FFH-Artenbestände abnehmen. Beeinträchtigungen
sind erheblich, wenn - durch direkte (auf der betroffenen Fläche)
oder indirekte (im Umfeld stattfindende) Wirkungen - Funktionen
eines Lebensraumtyps oder einer Lebensstätte von Arten in
maßgeblichem Umfang und/oder dauerhaft derart eingeschränkt
oder gestört werden, dass die Erhaltungsziele langfristig nicht
erreicht werden können. Auf den Lebensraumtyp oder die
Lebensstätte von Arten einwirkende Handlungen sind umso eher
als erheblich einzustufen, je schutzwürdiger oder empfindlicher
ein Lebensraumtyp oder eine Art ist
(z.B. prioritäre Lebensraumtypen und/oder Arten).
Quelle: LVU-BW
Mehr Infos zu FFH:
http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/index.html
Sprengungen an der Kesselwand
12.05.2003
Es sind umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen durch das
Sraßenbauamt Kirchheim/Teck, im Bereich Kesselwand und
Schwarze Wand geplant.
Es liegt uns sowohl die Planfeststellung als auch ein
"Geologisches Gutachten" vor, in welchem detailliert die
geplanten Baumaßnahmen beschrieben sind.
Laut Gutachten ist es zur Verkehrssicherung notwendig
im Bereich Kesselwand und Schwarze Wand,
erhebliche Mengen von verkehrsgefährdenden Felsmassen
zu sprengen, und zur weiteren Sicherung mit Spritzbeton zu
überziehen.
Der AKN Lenniger-Tal und alle Bergsportverbände versuchen mit den
entsprechenden Behörden zu verhandeln. Durch die geplanten
Baumaßnahmen wäre die Kletterregelung, die in langen und zähen
Verhandlungen mit Naturschutzverbänden und dem Landratsamt
geführt wurden, völlig umsonst gewesen.
Stellt sich die Frage, warum um ein Felsbiotop so hart
verhandelt werden mußte, wenn man es im nachhinein
einfach sprengt?!
Bleibt zu hoffen, daß die Naturschutzverbände genauso engagiert
gegen die geplanten Felssprengungen vorgehen, wie einst gegen
eine Kletterregelung.
Im Moment können einzelne Kletterer leider nicht viel ausrichten,
wobei jeder das Recht hat seinen Unmut über die geplante
Baumaßnahmen bei den zuständigen Behörden zu äußern.
uk
Vogelmord im Lenninger-Tal
10.06.2003
Das Landratsamt Esslingen teilt mit, daß im Lenninger-Tal 3 tote
Vögel gefunden wurden.
1. Wanderfalke (Nestling) im Bereich der Hochwanger
Steige. 2. Kolkraben (adultes Weibchen und 650g-Nestling)
im Tobel.
Die Halswirbelsäule der Tiere ist gebrochen. Vermutlich wurden sie
mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen. Ob Gift mit im Spiel war
wird derzeit vom WKD noch untersucht.
Die Fälle werden für Aufruhr sorgen. Die Konsequenzen sind nicht
abzusehen, und sicher wird es Leute geben die versuchen die Tat,
eines Verrückten, den Kletterern anzulasten.
Falls irgend jemand mehr über diese kriminelle Tat weis,
oder entsprechende Beobachtungen gemacht hat, möge er sich an
den WKD Nürtingen, das Landratsamt ES oder an den
AKN Lenninger-Tal wenden.
Erfolg im Lenninger-Tal
26.11.2002
Listnadel und Tückewand wieder frei!
Das Landratsamt Esslingen hat die Kletterfelsen "Listnadel" und
"Tückewand" im Lenninger Tal per Allgemeinverfügung wieder zum
Klettern freigegeben.
Die Freigabe ist vorerst befristet bis zum 31.12.2005!
Sollten sich bis dahin keine negativen Auswirkungen durch Kletterer
ergeben haben, ist mit einer unbefristeten Freigabe zu rechnen.
Damit ist eine seit Jahren andauernde Diskussion um kletter-
sportliche Ausgleichsmaßnahmen für die schon länger gesperrten,
und ökologisch sehr wertvollen Schlupffelsen A und B beendet.
Der AKN Lenninger Tal begrüßt die Freigabe der beiden kleinen
Felsen im Gebiet Sterrenberg, und übernimmt die Beschilderung
vor Ort.
Hinweis:
Der benachbarte Gersttalfels ist nicht zum Klettern freigegeben.