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BSG 5/07

10.05.2007

Mit viel Engagement konnte von den AKNs und den Bergsport-
verbänden nachteilige Auswirkungen, durch die Ausweisung eines
Biosphärenschutzgebietes auf der Schwäbischen Alb, verhindert
werden. Allerdings wurde unsere Skepsis nicht enttäuscht,
und unser Mißtrauen prinzipiell noch nicht entkräftet, im Gegenteil.

Ein Geldtopf am ende des Regenbogens, welcher 11 Millionen Euro
an Fördermitteln bereithält, weckt naturgemäß bei empfänglichen
Kommunalpolitikern Begehrlichkeiten und Träume; und von genau
diesen (Alb!)Träumen sind wieder einmal Kletterfelsen betroffen.

Verantwortlich dafür sind Gemeinden die prinzipiell nichts mehr
mit der eigentlichen "Biosphäre" des Truppenübungsplatzes zu tun
haben. Zum einem die Stadt Metzingen, welche über 35km von der
"Biosphäre"entfernt liegt, und im Wesentlichen keine für ein BSG
relevanten Schutzfläche aufweist; sowie als Schlußlicht die
Gemeinde Neuffen, welche kurzentschlossen, und gleichfalls ohne
entsprechende Flächen vorweisen zu können, noch dem BSG
beitreten möchte.
Um dennoch im Geldsegen schwimmen zu können haben beide
Gemeinden, wie viele andere auch, kurzerhand steilen, aber
gewöhnlichen Buchenwald am Albtrauf als Kernzone ausgewiesen.

Von den Plänen der Gemeinde Neuffen haben wir nur zufällig
von lokalen Kletterern erfahren. Eilig wurde der Albtrauf zwischen
Ruine Hohen Neuffen und der Steige als Kernzone geplant.
In einer erstenSkizze befanden sich auch der obere Bereich des
Hangtraufes in der Kernzone, wodurch der Parkplatzfels und der
Drachenfliegerstartplatz von einer Sperrung aufgrund einer
Kernzone bedroht waren.
Glücklicherweise hat man dieses mit der heißen Nadel gestrickte
Konzept" im Landratsamt Esslingen auf seine Auswirkungen für
dieses Naherholungs- und Natursportgebiet überprüft, und sofort
zu Gunsten der Natursportler, Wanderer, und Erholungssuchen
den korrigiert.

Im Fall der Metzinger Begehrlichkeiten war der Informationsfluß
deutlich besser, wobei er aus Klettersportlicher Sicht alles andere
als akzeptabel war.
Die IG Klettern (und alle anderen Kletterverbände) wurden nicht
direkt informiert, sondern wurden vom betroffenen Schwäbischen
Albverein Metzingen, mit seiner klettersportlich aktiven
Skizunft, informiert. In Absprache mit der IG Klettern hat sich der
Albverein mit einem Schreiben an den Landrat und den Metzinger
Bürgermeister gewandt, und auf die besondere Bedeutung des
Glemser Albtraufes für Naherholung und Sport hingewiesen.
Das war leider dringend notwendig, da bei der Vorstellung des
Projektes durch Vertreter des RP-TÜ, welche offensichtlich
absolut keine Ahnung oder Information über die überregionale
Bedeutung des Gebietes für Naherholung und Sport hatten,
der gesamte Albtrauf und Teile der Hochfläche rund um das
Roßfeld als Kernzone geplant worden ist.
Das hätte für Wies- und Roßfels ein Kletterverbot bedeutet.

Auch hier konnten durch frühzeitiges Engagement von
klettersportinteressierten Vereinen, und mit Unterstützung von
Stadträten, völlig unsinnige Sperrungen verhindert werden.
Die Inkompetenzshow der RP-Vertreter im Metzinger Rathaus,
hat nicht nur bei vielen Stadträten für Unmut gesorgt, sondern
auch bei den Verantwortlichen im Landratsamt Reutlingen.
Kompetente und mit der Situation vertraute Amtsleiter waren
über die "Aktion" offensichtlich nicht informiert,
geschweige denn eingeladen.

Zur Situation der Kletterfelsen im Landkreis Reutlingen gibt es
derzeit leider nichts neues. Wir warten noch immer auf die
aktuellen Karten zum BSG, welche schon längst vorhanden sind,
und die Basis für evtl. weiter Verhandlungen darstellen; und das
obwohl der Entwurf bereits der Landesregierung und den
zuständigen Ministerien vorgelegt wurde.
Ich hoffe doch sehr das dieser Umstand der personellen
Überlastung am LRA-RT zu zuschreiben ist, und hier nicht schon
wieder versucht wird die Kletterer auszubooten.

Unverständlich das es für die Belange des Klettersports im
Landkreis Reutlingen noch keine Lösungen für zwei von evtl.
Sperrungen betroffene Felsen im BSG gibt. Das Problem ist das
Nutzungs- und Betretungsverbot in Kernzonen, welches den
Behörden angeblich in Sachen Natursport (Klettern) die Hände
bindet.
Warum ist es dann möglich das die Roßfeldsteige, welche mitten
durch eine Kernzone verläuft und diese auch noch durchschneidet
und somit zweiteilt, weiterhin genutzt werden kann, und man
notwendige Pflegezonen zur Erhaltung der Verkehrssicherungs-
pflicht der Roßfeldsteige großzügig ignoriert?

Das ist bei weitem nicht die einzigste Ausnahme die es mittlerweile
in Kernzonen gibt, und darauf darf sich jetzt jeder selber seinen
Reim machen...

uk

Das geplante BSG soll größer werden

24.03.06

In den vergangenen Wochen konnten wir zahlreiche neue
Informationen zum geplanten BSG sammeln. Es wird deutlich daß
das Projekt zunehmend an Eigendynamik gewinnt, ob es an dem
Naturschutzgedanken liegt, oder doch vielleicht nur an den mit
der Ausweisung verbundenen finanziellen Fördermitteln, ist leider
nicht zu erkennen. Jedenfalls soll das BSG deutlich größer werden
wie ursprünglich vorgesehen; neben Lichtenstein haben sich auch
Gemeinden aus dem Alb-Donau Kreis für das Projekt beworben.
Nach derzeitigem Stand würde die südliche Grenze des BSG auf einer
Linie von Laichingen-Feldtstetten bis Schelklingen verlaufen.
Leider konnten wir bis jetzt nicht in Erfahrung bringen ob und wie
das Blautal, und seine Kletterfelsen, vom geplanten Biosphärengebiet
betroffen sind.

Wir hoffen das wir euch in den nächsten zwei bis drei Wochen,
wenn die ersten Gespräche mit den Behörden stattgefunden haben,
positivere Nachrichten überbringen können.

uk

Drohen weitere Sperrungen?

20.02.2006

Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Die Pläne der Landesregierung ein großflächiges Biosphärengebiet
auf der Schwäbischen Alb auszuweisen nehmen langsam Gestalt an.
Biosphärengebiete sind in verschiedene Nutzungszonen unterteilt,
Kernzonen, Pflegezonen, und Entwicklungszonen, wobei 3% der
Gesamtfläche als Kernzone ausgewiesen werden müssen.
Eine Kernzone stellt die höchste Schutzklasse innerhalb eines
Biosphärengebietes dar, in welcher jegliche Nutzung ausgeschlossen
sein wird.

Die geplanten Pflege- und Kernzonen soll sich von Schopfloch bis
Pfullingen erstrecken, wobei es sich nicht um eine zusammenhängende
Fläche handelt, sondern vielmehr um einen Flickenteppich der aus
Pflege- und Kernzonen besteht. Erste Vorschläge für Kern- und
Pflegezonen wurden von den Regierungspräsidien bereits erarbeitet,
und werden derzeit mit den betroffenen Gemeinden diskutiert.

In einer ersten Übersichtskarte sind im Bereich der Schopflocher und
der Uracher Alb zahlreiche Kletterfelsen in ausgewiesenen Pflege-
und Kernzonen zu sehen, was das für den Klettersport bedeuten könnte
ist derzeit aber völlig offen. In Biosphärengebieten sind theoretisch die
gleichen Ausnahmeregelungen zur Ausübung des Klettersport möglich
wie sie bislang für Kletterfelsen in Landschafts- und Naturschutzgebieten
gelten. Man darf aber annehmen das der eine oder andere Fels,
um eine entsprechend unberührte (ungenutzte) Kernzone zu erhalten,
zur Diskussion stehen dürfte.
Nach ersten Informationen von Behördenvertretern liegt es nicht im
Interesse der Ämter an den bestehenden Regelungen grundsätzlich
etwas zu ändern, für den Fall einer möglichen Sperrung wurde für
entsprechende Einzelfälle Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft
signalisiert. Die Vertreter der Bergsportverbände (AKNs) sollen in den
nächsten Monaten in die weitere Planung einbezogen werden.

Wir werden euch weiter aktuell informieren.

uk