Landkreis Esslingen
Kletterregelung nach Naturdenkmalverordnung des Landratsamts Esslingen (3.4.1995) und Allgemeinverfügung des Landratsamts Esslingen (3.4.1995).
Bissinger Steinbruchfelsen
(Bissingen/Teck)
Naturdenkmal, Klettern ganzjährig erlaubt.
Friedrichstürme
(Unterlenningen)
Naturdenkmal, Klettern an den Freidrichstürmen ganzjährig erlaubt (am Friedrichsfels Kletterverbot). Neutourenverbot. Beschilderung beachten.
Frühmeßfels
(Oberlenningen)
Naturdenkmal, Klettern ganzjährig erlaubt.
Gelber Fels
(Unterlenningen)
Hauptfels
Naturdenkmal, Klettern ganzjährig erlaubt, nach Osten bis einschl. Route 'Knödlerweg'. Evtl. Sperrungen wegen Vogelbrut beachten!
Oberer und Unterer Nebenfels
Klettern ganzjährig erlaubt.
Kesselfinkenpfeiler
(Oberlenningen)
Naturdenkmal, Klettern ganzjährig erlaubt.
Linke Tobelfelsen
(Oberlenningen)
Naturdenkmal! Beschilderung beachten.
Rechter Bereich
Klettern ganzjährig erlaubt.
Mittlerer Bereich (bis einschl. Dachlfels)
1.8.-31.12. Klettern erlaubt, Ausstiegsverbot.
Listnadel
(Sterrenberg)
Vorläufig, bis 31.12.2005, klettern ganzjährig erlaubt.
Der benachbarte Gerstalfels ist nicht zum Klettern freigegeben!
Max und Moritz
(Bissingen/Teck)
Klettern ganzjährig erlaubt.
Neidlinger Steinbruch u. Felsen
(Neidlingen)
1.8.-31.12. Klettern erlaubt, Ausstiegsverbot.
Neuffener Parkplatzfelsen
(Neuffen)
Naturdenkmal, Beschilderung beachten.
Fels 2 (=A)
Klettern ganzjährig erlaubt
Fels 3a (=B)
Klettern ganzjährig erlaubt.
Fels 3b (=C)
Klettern ganzjährig erlaubt. Ausstiegsverbot.
Reußenstein
(Neidlingen)
Naturdenkmal, Klettern ganzjährig erlaubt. Innerhalb der Burgruine ist das Klettern verboten
Schlupffelsen
(Beuren)
Naturdenkmal, Klettern ganzjährig erlaubt an Fels C und D. Ausstiegsverbot. Beschilderung beachten.
Tückewand
(Sterrenberg)
Vorläufig, bis 31.12.2005, klettern ganzjährig erlaubt.
Der benachbarte Gerstalfels ist nicht zum Klettern freigegeben!
Weiße Wand
(Neidlingen)
Naturdenkmal, 1.8.-31.12. Klettern erlaubt ab 'Baum Führe' bis 'Weiße Wand', Zustieg von oben (abseilen). Neutourenverbot. Beschilderung beachten
Wielandsteine
(Oberlenningen)
Naturdenkmal, Klettern ganzjährig erlaubt.
Naturschutzgebiet Oberes Lenninger Tal mit Seitentälern
NSG-Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 1.7.1993
Kessel- und Sylphenwand
Naturschutzgebiet, Klettern ganzjährig erlaubt. Ausstiegsverbot außer in den Routen 'Alte Kesselwand', 'ATP' ; 'Knödlerausstieg'; 'Briefkästle'; 'Teddy Platte'; 'Gipserriß'; 'Land in Sicht'. Zustiegsregelung und Beschilderung beachten.
Kompostfelsen
Naturschutzgebiet, Klettern ganzjährig erlaubt.
Schwarze Wand
Naturschutzgebiet, Klettern ganzjährig erlaubt. Ausstiegsverbot! Zustiegsregelung und Beschilderung beachten.
Stellfelsen
Naturschutzgebiet, Klettern ganzjährig erlaubt im östlichen Teil ab Route 'Großer Quergang'.